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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - 12 S 44.09   

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https://dejure.org/2009,17338
OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - 12 S 44.09 (https://dejure.org/2009,17338)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2009 - 12 S 44.09 (https://dejure.org/2009,17338)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 12 S 44.09 (https://dejure.org/2009,17338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des vom Statistischen Bundesamt erarbeiteten und bundesweit angewandten mathematisch-statistischen Verfahrens zur Auswahl der Erhebungseinheiten mit dem gesetzlichen Gebot der Begrenzung der Belastung der Auskunftspflichtigen

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; BStatG § 15 Abs. 6; ; DlStatG § 1 Abs. 2; ; DlStatG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; DlStatG § 2 Abs. 1; ; DlStatG § 2 Abs. 2; ; DlStatG § 5; ; DlStatG § 5 Abs. 1; ; DlStatG § 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des vom Statistischen Bundesamt erarbeiteten und bundesweit angewandten mathematisch-statistischen Verfahrens zur Auswahl der Erhebungseinheiten mit dem gesetzlichen Gebot der Begrenzung der Belastung der Auskunftspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - 12 S 35.09

    Auswahl der Erhebungseinheiten muss nicht im Jahresrhythmus wiederholt werden;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - 12 S 44.09
    Mit der Dienstleistungsstatistik verfolgt der Gesetzgeber legitime Interessen des Gemeinwohls, weil die Beobachtung und Beurteilung der Entwicklung des bedeutsamen Wirtschaftsbereichs "Dienstleistungen" entsprechende Datenerhebungen voraussetzt (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Mai 2009 - OVG 12 S 35.09 - BA S. 3).

    Der Senat geht in ständiger Praxis in Eilverfahren der vorliegenden Art von der Hälfte des Auffangstreitwertes aus (vgl. Beschluss vom 6. Mai 2009, a.a.O.; Beschluss vom 16. Januar 2007 - OVG 12 S 2.07 -).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - 12 S 44.09
    Diese Umstände müssen über die regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs hinausgehen, die bereits in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden hat (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, NVwZ 2004, 93).
  • BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89

    Statistik im Produzierenden Gewerbe - Statistische Erhebung mit so genannter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - 12 S 44.09
    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht danach davon ausgegangen, dass die Einzelheiten des Auswahlverfahrens und die Entwicklung von Auswahlgrundsätzen bis zur gesetzlich festgelegten Obergrenze im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 1989, NVwZ-RR 1990, 418).
  • OVG Sachsen, 15.01.2010 - 3 B 45/07

    Die Entscheidung über die Dauer der Heranziehung eines nach dem

    Dies gilt sowohl hinsichtlich der Aufgliederung (Schichtung) der Gesamtheit aller Unternehmen und Einrichtungen, die in den vom Gesetz erfassten Dienstleistungszweigen tätig sind, als auch hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlsatzes in den einzelnen Stichprobeneinheiten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.6.2009 - 12 S 44.09 -, zitiert nach juris).

    Auch der Umstand, dass durch eine an dem Umsatz des Unternehmens orientierte Schichtenbildung der Tatsache Rechnung getragen wird, dass umsatzstarke Unternehmen den Dienstleistungsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland stärker beeinflussen als kleinere Unternehmen, ist ohne weiteres nachvollziehbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.6.2009 - 12 S 44.09 -, zitiert nach juris; so auch OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 11.10.2005 - 10 B 11145/05.OVG -, nicht veröffentlicht).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 12 B 4.15

    Dauer der Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik - Bildung einer Totalschicht

    Dies gilt sowohl hinsichtlich der Aufgliederung (Schichtung) der Gesamtheit aller Unternehmen und Einrichtungen, die in den vom Gesetz erfassten Dienstleistungszweigen tätig sind, als auch der Bestimmung des Auswahlsatzes in den einzelnen Stichprobeneinheiten (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011, a.a.O., Rn. 22; Beschluss des Senats vom 29. Juni 2009 - OVG 12 S 44.09 - juris Rn. 4).

    Der Senat hat bereits in seinem Eilbeschluss vom 29. Juni 2009 (OVG 12 S 44.09, juris Rn. 7) darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber in der Begründung zum Entwurf des Handelsstatistikgesetzes (BT-Drs. 14/5813 S. 11), die nur wenige Monate nach der Begründung des Entwurfs zum Dienstleistungsstatistikgesetz datiert, die Bildung einer Stichprobenschicht ohne Rotation ausdrücklich als zulässig erachtet hat.

  • VG Berlin, 04.12.2014 - 1 K 7.13

    Heranziehung zur Statistik

    Dies gilt sowohl hinsichtlich der Aufgliederung der Gesamtheit aller Unternehmen und Einrichtungen in einzelne Schichten als auch hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlsatzes in den einzelnen Stichprobeneinheiten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 12 S 44.09, juris).

    Vielmehr kann der individuelle Auswahlsatz - gemessen an der wirtschaftlichen Bedeutung am Gesamtergebnis der Statistik - variieren (so auch BVerwG, a.a.O. (3530)); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 12 S 44.09, juris; VG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2013 - VG 1 L 13.10).

  • VG Berlin, 04.12.2014 - 1 K 8.13

    Heranziehung zur Statistik

    Dies gilt sowohl hinsichtlich der Aufgliederung der Gesamtheit aller Unternehmen und Einrichtungen in einzelne Schichten als auch hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlsatzes in den einzelnen Stichproben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 12 S 44.09, juris).

    Die Frage, ob die Heranziehung im Rahmen einer Totalschicht die Grenzen der zulässigen Ermessensausübung des Beklagten überschreitet, stellt sich dann, wenn damit zugleich ein Verstoß gegen das Rotationsprinzip zu erwarten ist, wenn damit also zugleich eine voraussichtliche dauerhafte Totalerfassung ohne Rotationsmöglichkeit verbunden ist (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 29. April 2008 - 3 L 166/08, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 28. April 2009 - 3 L 129/09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 12 S 44.09, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 12 B 3.15

    Heranziehung einer Partnerschaftsgesellschaft zur Dienstleistungsstatistik -

    Dies gilt sowohl hinsichtlich der Aufgliederung (Schichtung) der Gesamtheit aller Unternehmen und Einrichtungen, die in den vom Gesetz erfassten Dienstleistungszweigen tätig sind, als auch der Bestimmung des Auswahlsatzes in den einzelnen Stichprobeneinheiten (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011, a.a.O., Rn. 22; Beschluss des Senats vom 29. Juni 2009 - OVG 12 S 44.09 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 M 17.11

    Maßstab für das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses im

    Danach ist § 25 AufenthG wegen seiner Auffangfunktion ergänzend zu § 36 AufenthG anwendbar, ohne dass die Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Härte in diese Regelung hineingelesen werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 8 LA 72/08 -, juris Rn. 4 ff. = InfAuslR 2009, 104; s. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 31. März 2009 - 12 S 44/09 -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 18.12.2014 - 1 K 5.13

    Speicherung von Daten; informationelles Selbstbestimmungsrecht

    Dies gilt sowohl hinsichtlich der Aufgliederung der Gesamtheit aller Unternehmen und Einrichtungen in einzelne Schichten als auch hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlsatzes in den einzelnen Stichprobeneinheiten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 12 S 44.09, juris).
  • VG Schwerin, 30.09.2015 - 6 B 2431/15

    Verdienststrukturerhebung 2014

    Dabei stehen die Einzelheiten des Auswahlverfahrens und die Entwicklung der Auswahlgrundsätze bis zu der gesetzlich festgelegten Obergrenze im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 15.01.2010 - 3 B 45/07 -, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.06.2009 - OVG 12 S 44.09 -, juris Rn. 4; VG Berlin, Urt. v. 04.12.2014 - 1 K 7.13 -, juris Rn. 25).
  • VG Schleswig, 25.01.2013 - 12 A 41/11

    Zu den Grenzen des Ermessens hinsichtlich des Ziehungsmodells im Bereich der

    § 1 Abs. 2 DlStatG räumt der Statistikbehörde ein pflichtgemäß auszuübendes Ermessen bei der Auswahl der Erhebungseinheiten nach einem mathematisch-statistischen Verfahren ein (vgl. allg. zur Auswahl bei Bundesstatistiken BVerwG, Beschl. v. 15.11.1989 - 1 B 136/89, Buchholz 451.04 Statistik Nr. 4; zur Dienstleistungsstatistik vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.2011 - 8 C 7/10, Buchholz 451.04 Statistik Nr. 12 sowie die dortige Vorinstanz Sächs. OVG, Urteil vom 15.01.2010 - 3 B 45/07 (beide ausdrücklich die Frage der Zulässigkeit einer Totalschicht offen lassend); OVG Bln.-Bbg, Beschlüsse vom 29.06.2009 - 12 S 44.09 und vom 06.05.2009 - 12 S 35.09).
  • VG Berlin, 04.12.2014 - 1 K 9.13

    Heranziehungsbescheid Statistik

    Diese Gewichtung in der jeweiligen Schicht ist nicht zu beanstanden (so auch BVerwG, a.a.O. [3530]); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 12 S 44.09, juris; VG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2013 - VG 1 L 13.10).
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